Viele Vereinbarungen zwischen Unternehmen, seien es Kooperationsverträge, Übernahmen, Vertriebs- oder Franchiseverträge enthalten Abreden, die kartellrechtlich nur innerhalb enger Grenzen zulässig sind. Dies gilt etwa für Absprachen über Preise und Konditionen. Eine genaue Prüfung der Zulässigkeit nach österreichischem und europäischem Kartellrecht ist daher unabdingbar.
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