Unter Ärzterecht fassen wir alle rechtlichen Probleme zusammen, die Ärzte und Krankenhäuser betreffen. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist dabei das Ärztehaftpflichtrecht, wobei unsere Kanzlei sowohl auf Ärzte- wie auf Patientenseite tätig ist. Wir können daher Probleme in diesem Bereich von vielen Blickwickeln her betrachten, was bei der steigenden Anzahl an Prozessen ein großer Vorteil für unsere Klienten ist.
Außerdem umfasst unser Tätigkeitsfeld die Gründung, den Kauf und die Ausgliederung von Krankenanstalten, die Gründung von Gemeinschaftspraxen sowie die Umsetzung von PPP-Modellen sowie auch die Beratung bei arztspezifischen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Problemen
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