Privatstiftung / Stiftungsrecht»Zurück
Im Jahre 1993 ist das österreichische Privatstiftungsgesetz (PSG) in Kraft getreten, das die Möglichkeit bietet, eine Stiftung auch für private Zwecke zu errichten. Dies bietet eine ausgezeichnete Veranlagungsmöglichkeit für vermögende Personen aus dem In- und Ausland. Es ist insbesondere sehr gut dazu geeignet, klare Strukturen in ein umfangreiches Familienvermögen zu bringen.
Die stark steigende Zahl von Stiftungen zeigt die Attraktivität dieser Rechtsform in der Praxis. Wesentlich ist dabei, dass auch Stiften gelernt sein will. Die Entscheidung, ob und in welcher Form eine Stiftung errichtet wird, bedarf sorgfältiger Vorbereitung. Es sind insbesondere die Rahmenbedingungen zu klären, die Position als Stifter, das Verhältnis zur Stiftung und ihren Organen. Die Verwaltung und Kontrolle der Stiftung liegen nicht beim Stifter selbst, sondern in den Händen bestellter Organe.
Seit dem Inkrafttreten des PSG wurden in Österreich ca 2.500 Privatstiftungen errichtet, sodaß trotz der relativ jungen Rechtsmaterie bereits umfassende Praxiserfahrungen bestehen.
Folgende Motive sind für Stifter in der Praxis meist relevant:
- Schutz des Familienvermögens vor Zersplitterung im Erbweg,
- Verhinderung von Erbstreitigkeiten,
- Absicherung von Familienangehörigen,
- Fehlen von Nachkommen,
- Sicherung der ganzheitlichen Weiterführung eines Unternehmens nach den Vorstellungen des Stifters,
- Zusammenhalt von Beteiligungen,
- flexible Weiterführung eines Unternehmens bei minderjährigen Erben.
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