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Luftfahrtrecht beschäftigt sich mit allen Aspekten des Fliegens und damit verbundener Rechtsfragen. Unternehmensbezogen stellen sich vor allem Fragen im Zusammenhang mit dem Luftfahrtpersonal, dem Luftfahrverkehr und der Luftfahrttechnik, aber auch die Lösung rechtlicher Probleme „am Boden“ gehört dazu. Die Befassung mit internationalen Sachverhalten ist eine Selbstverständlichkeit.
Kundenbezogen geht es beispielsweise um Ansprüche gegen Fluglinien, die sich zumeist auch nach internationalen Abkommen (zB dem Montrealer Abkommen) richten. Unternehmensbezogen reicht es von der Gründung von Luftfahrtunternehmen bis zur Abwehr von Schadenersatzauswirkungen bis zum Lobbying für gesetzliche oder kollektivvertragliche Maßnahmen.
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