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NEWS-FLASH Reform des Arbeitszeitgesetzes »Zurück
Der 12-Stunden-Arbeitstag ist derzeit ein großes Thema. Doch wie geht es weiter?
Wie aufgrund der Medienberichte bestens bekannt, wurde am 5.7.2018 das neue Arbeitszeitrecht beschlossen. Dieses bringt den 12-Stunden Tag und die 60-Stunden Woche als neue Grenzen der Höchstarbeitszeit. Die Reaktionen darauf in Politik und Wirtschaft sind höchst unterschiedlich, aber was bedeuten die neuen Regelungen eigentlich? Wie freiwillig sind die 11. und 12. Arbeitsstunde? Gelten Gleitzeitregelungen, All-In-Vereinbarungen und Betriebsvereinbarungen unverändert weiter? Welche Überstundenzuschläge sind zu bezahlen? Was sind die Aufgaben des Betriebsrates? Und für wen gilt das Arbeitszeitgesetz noch, nachdem die Definition des leitenden Angestellten erweitert wurde?
Viele Fragen, wir haben die Antworten! Lassen Sie Ihre Arbeitszeitregelungen überprüfen und vereinbaren mit uns einen Beratungstermin!
Gerald Gries