Der Pflegeregress ist abgeschafft. Doch was bedeutet das konkret?
Wie den Medien zu entnehmen war, wurde mit Beginn des Jahres 2018 Österreicherin der Pflegeregress abgeschafft. Das bedeutet ganz generell, dass es keinen Zugriff des Staates mehr auf Privatvermögen von Menschen gibt, die in staatlichen Pflegeheimen behandelt werden.
Weniger bekannt ist, dass es ein OGH-Urteil gegeben hat, das festgestellt hat, dass diese Abschaffung auf rückwirkend gilt - ohne jedoch zu definieren, wie weit rückwirkend gemeint ist. Betroffen könnten also Zugriffe auf Vermögen sein, die zwei, fünf oder sogar 20 Jahre zurückliegen.
Exekutionen auf Vermögen von vor langer Zeit gepflegten Personen, die heute noch aktuell sind, betreffen vor allem Grundstücke. Die nunmehr bestehende Rechtsunsicherheit resultiert daraus, dass es der Gesetzgeber verabsäumt hat klarzustellen, dass der Pflegeregress bis Ende 2017 gilt - mit all seinen Folgen - und ab 2018 eben abgeschafft ist. Dieses Versäumnis führte zu dem OGH-Urteil, das nun noch mehr Unsicherheit bringt.
Sollten Sie hierzu weiterführende Fragen haben, beraten wir Sie gerne.
Karina Beyer