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Veterinärrecht beschäftigt sich nicht nur mit den Tätigkeiten der Tierärzte, sondern in wirtschaftlicher Hinsicht vor allem auch mit Fragen der Nutztierhaltung. Durch den Beitritt zur Europäischen Union haben sich zahlreiche Änderungen der Gesetzeslage ergeben.
Ein wesentlicher Arbeitsbereich unserer Kanzlei ist das Tierarzneimittelrecht, das sich in wesentlichen Fragen von den humanmedizischen Vorschriften unterscheidet. Hier beraten wir gerne zu allen rechtlichen Fragen der Entwicklung, Prüfung und Produktion, Pharmakovigilanz und des Vertriebes von Tierarzneimitteln.
Für Tierärzte bieten wir schwerpunktmäßig die Vertretung in allen Schadenersatzfragen nach fehlgeschlagenen Behandlungen von Tieren an, wobei gerade in diesem Bereich vermehrt Klagen von Tierhaltern zu beobachten sind. Auch in Fragen des Standesrechts für Tierärzte beraten wir gerne.
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