Vertriebs- und Lizenzverträge»Zurück
Ein gut ausgearbeiteter Vertriebsvertrag ist die beste Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung und eine nachhaltige Partnerschaft. Lizenzverträge bilden die Basis für die Verwertung von gewerblichen Sonderschutzrechten wie Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern sowie Marken und Urheberrechten. Regelungen betreffend die Nutzung von Schutzrechten sind aber auch in Unternehmenskaufverträgen wesentlich.
Wir betreuen eine Vielzahl von Klienten bei der Gestaltung ihrer Vertriebssysteme und der Verwertung ihrer Schutzrechte. Über besonders ausgedehnte Erfahrung verfügen wir im Bereich Kfz- und Lkw-Handel. Unsere Beratung bei der Ausgestaltung von Kooperationen im Bereich von Forschung und Entwicklung soll sicherstellen, dass unsere Mandanten die Ergebnisse der Kooperation optimal nutzen können. Wir beraten und betreuen unsere Klienten beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Gestaltung von Vertriebssystemen und Erstellung von Vertragshändler-, Handelsvertreter-, Franchiseverträgen, etc.
- Prüfung kartellrechtlicher Fragen
- Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertriebs- und Lizenzverträgen
- Gestaltung und Verhandlung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen
- Weit reichende Erfahrung im Bereich des Kfz-Vertriebs
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