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LEGAL-FLASH Kein Schutz vor Hausdurchsuchungen »Zurück
Ein wesentliches Asset österreichischer Anwälte ist der Schutz vor Hausdurchsuchungen. Doch manchmal kann dieser Schutz durchbrochen werden.
In einem bemerkenswerten Urteil (2 BvR 1583/17) hat das deutsche Verfassungsgericht nun entschieden, dass internationale Anwaltskanzleien in bestimmten Fällen nicht den Grundrechtsschutz jenes Landes genießen, in dem sie Kanzleien haben. Im konkreten Fall wurde der Grundrechtsschutz abgelehnt, weil die Beschwerdeführerin eine Sozietät war, die zwar auch in Deutschland Büros hat, aber viel stärker in den USA vertreten ist. Deshalb könne sich diese Sozietät als ausländische juristische Person nicht auf den deutschen Grundrechtsschutz berufen. Ergangen ist die Entscheidung im Zuge des Strafverfahrens im VW-Abgas-Skandal.
Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind noch nicht abzusehen, könnten aber darauf hinauslaufen, dass es bei bestimmten Themen besser sein könnte, anstelle einer global tätigen Sozietät auf lokale Partner zurückzugreifen, bei denen der Grundrechtsschutz im Inland nicht in Frage gestellt werden kann.
Hannes Füreder