» Newsletter »Ius Flash Jänner 2019
NEWS-FLASH Guidelines für Dawn Raids -Hausdurchsuchungen im Morgengrauen »Zurück
Das Kartellrecht – konkret das Kartellverbot – nimmt im österreichischen und europäischen Geschäftsleben mittlerweile einen sehr hohen Stellenwert ein. Geschäftspraktiken, die vor zehn Jahren noch üblich waren, sind heute unter hohen Strafandrohungen verboten. Die meisten Unternehmen haben mittlerweile Compliance-Richtlinien, die verbotene Handlungen durch Mitarbeiter verhindern sollen. Doch was, wenn die Kartellbehörde dennoch im Morgengrauen vor der Tür steht?
Sollte Ihr Unternehmen Ziel einer Hausdurchsuchung durch eine Kartellbehörde sein, sind einige wesentliche Punkte zu beachten:
-
Benachrichtigen Sie uns oder eine andere Rechtsanwaltskanzlei Ihres Vertrauens. Wir stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern umgehend zur Seite.
-
Sofern noch nicht vor Ort, benachrichtigen Sie die Geschäftsführung und die Leitung der Rechtsabteilung.
-
Prüfen Sie die Identität der Beamten anhand der Dienstausweise und notieren Sie deren Namen und Funktion.
-
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Hierzu sind die Beamten verpflichtet.
-
Ersuchen Sie die Beamten, mit der Hausdurchsuchung zu warten, bis der Durchsuchungsbeschluss rechtlich geprüft werden konnte.
-
Sind die Beamten bereit zu warten, bitten Sie sie in einen separaten Raum, wo sie keinen unmittelbaren Zugriff auf physische oder elektronische Dokumente haben und keine Gespräche mithören können.
-
Sollten die Beamten dem Ersuchen nicht nachkommen, stellen Sie sicher, dass jeder Beamte von einem Mitarbeiter Ihres Unternehmens begleitet wird.
-
Die Beamten sind berechtigt, alles zu durchsuchen, außer rein private Unterlagen und Dokumente und Gegenstände von unternehmensfremden Dritten. Die Beamten sind nicht berechtigt, Originale zu beschlagnahmen, sie dürfen aber Kopien anfertigen und diese mitnehmen. Auch die Versiegelung von Räumen oder einzelnen Aktenschränken ist möglich.
Gerne informieren wir Sie detaillierter über unsere Guidelines in einem persönlichen Gespräch.
K. Beyer