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E-Medikation flächendeckend in Kraft»Zurück
Nach mehreren Jahren Vorbereitungszeit ist nunmehr die E-Medikation als Teil der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) österreichweit flächendeckend in Kraft getreten. Doch was bedeutet das?
Mit 19.9.2019 ist die sogenannte E-Medikation in den letzten ausstehenden Wiener Gemeindebezirken in Kraft getreten. Die E-Medikation findet somit nunmehr in ganz Österreich Anwendung. Der gesetzliche Hintergrund dazu ist das Gesundheitstelematikgesetz 2012 sowie die auf dieser Basis erlassene ELGA-Verordnung 2015.
Ärzte, die in einem Vertragsverhältnis zu Sozialversicherungsträgern stehen, haben die verschriebenen Medikamente in ELGA zu speichern. Die Abgabe der Medikamente wird in den Apotheken gespeichert. Für nicht verschreibungspflichtige sowie von Wahlärzten verschriebene Medikamente besteht die Möglichkeit, diese ebenfalls in der Apotheke speichern zu lassen.
Durch Abruf der gespeicherten Daten können die verschriebenen Medikamente auf allfällige Wechselwirkungen überprüft werden. Verpflichtungen dazu können sich aus dem Behandlungsvertrag ergeben. Für Patienten besteht auch die Möglichkeit, sich generell von der E-Medikation wie auch gesamt von ELGA abzumelden. Es kann auch der Aufnahme von bestimmten einzelnen Daten widersprochen werden. Nach einem Jahr werden die gespeicherten Medikationsdaten automatisch gelöscht.
Durch ELGA ergeben sich neue Haftungsfragen, welche die Gerichte mit Sicherheit in den nächsten Jahren beschäftigen werden.
Bei Fragen zu ELGA und der E-Medikation stehen wir gerne zur Verfügung.
A. Bayer