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Die Identifikationsverordnung kurz „IVO“»Zurück
Die Sim-Karten-Registrierung ist in aller Munde, doch was bedeutet dies für die Telekom-Unternehmen und die Nutzer?
Durch Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz im Rahmen des sogenannten Sicherheitspakets kam es in Österreich auch zu Anpassungen im Telekommunikationsgesetz und zum Erlass der Identifikationsverordnung („IVO“). Mit diesen Änderungen wird unter anderem das Ziel verfolgt, dass Personen im Anlassfall zu sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zwecken über die von ihnen verwendeten Kommunikationsdienste identifiziert werden können.
Vorab ist zu erwähnen, dass es sich hierbei nur um nationale gesetzliche Bestimmungen handelt. Betroffen sind daher nur Sim-Karten von Anbietern (auch ausländischer Unternehmen), die einer Person eine österreichische Telefonnummer zur Verfügung stellen. Nicht umfasst sind Sim-Karten, die in Österreich nur aufgrund einer Roamingvereinbarung funktionieren. Touristen müssen daher ihre Sim-Karten nicht in Österreich registrieren, damit diese weiterhin funktionieren.
Gemäß § 97 Abs 1a Telekommunikationsgesetz („TKG“) sind vor Durchführung eines neuen Vertrages sowie vor der erstmaligen Wiederaufladung nach dem 1.9.2019 durch oder für den Anbieter die Identität des Teilnehmers zu erheben und die erforderlichen Stammdaten zu registrieren. Stammdaten sind etwa der Name, ein akademischer Grad, die Anschrift, die Teilnehmernummer oder eine sonstige Kontaktinformation für die Nachricht, Informationen zum konkreten Vertrag, Bonität sowie Geburtsdatum.
Wie die Identität eines Teilnehmers konkret zu erheben ist, regelt die Identifikationsverordnung („IVO“). Diese erachtet als geeignete Mittel zur Erhebung der Identität die Vorlage eines Lichtbildausweises, auch im Rahmen des Photoident-Verfahrens, oder die Bestätigung der Identität durch ein Kredit- oder Finanzinstitut.
Anbieter eines Kommunikationsdienstes müssen daher sicherstellen, dass ein Nutzer einer Prepaid-Sim-Karte diese Karte bzw. Nummer auf sich registrieren kann bzw. dass beim Verkauf derartiger Produkte eine Registrierung durch den Verkäufer oder im Rahmen der Freischaltung erfolgt.
Wird daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Wertkarte genutzt, die bislang nicht registriert wurde, funktioniert diese weiterhin. Ein Wiederaufladen ist allerdings erst möglich, wenn die Karte registriert wurde.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
B. Spanberger