Die COVID-19-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Unter anderem im geschäftlichen Bereich ergeben sich finanzielle Belastungen aufgrund pandemiebedingter Maßnahmen, wie Betretungsverbote, und dennoch zu zahlenden Fixkosten. In diesem Zusammenhang gab es nunmehr die erste OGH-Entscheidung zur Mietzinsbefreiung aufgrund eines pandemiebedingten Betretungsverbots (3 Ob 78/21y).
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