Die Biotechnologie zählt heute neben der Informationstechnologie zu den Schlüsseltechnologien unseres Jahrhunderts. Biotechnologie ist nach Brockhaus die Wissenschaft von den Methoden und Verfahren zur technischen Nutzung biologischer Prozesse. Die Biotechnologie erarbeitet dabei die Grundlagen für die Verwendung von lebenden Organismen in technischen Prozessen. Dazu werden Elemente der Naturwissenschaften (etwa aus der Biologie, Molekularbiologie oder Chemie) und Technik (zB Fertigungstechnik, Verfahrenstechnik) mit der Absicht verschmolzen, mittels technischer Hilfe Organismen oder Zellen für Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu machen.
Die praktischen Anwendungsgebiete der Biotechnologie sind umfassend, sie reichen von der Zusammensetzung und Herstellung von Arzneimitteln über die Lebensmittelproduktion und den Umweltschutz bis zur Herstellung von gentechnisch veränderten Organismen, die in der Landwirtschaft verwendet werden. Der Bereich der Biotechnologie ist dabei strengen Reglementierungen unterworfen. Es geht in vielen Bereichen darum, die Gesundheit der Menschen und die Art und Weise, wie mit lebenden Organismen umgegangen wird, zu schützen.
Das "Recht der Biotechnologie" kann daher nicht auf einen abgeschlossenen Regelungsbereich beschränkt werden. Unzählige Rechtsmaterien werden bei der legalen Beurteilung von biotechnologisch relevanten Sachverhalten berührt. Der Bogen reicht dabei von der Anwendung einschlägiger Rechtsnormen wie etwa dem Arzneimittel-, Lebensmittel- oder Gentechnikgesetz bis zur Auslegung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften im Zuge der Gründung eines Biotech Start-Up Unternehmens.
Für eine umfassende Analyse eines biotechnologisch relevanten Sachverhalts ist daher ein breit gefächertes juristisches Verständnis unumgänglich. Naturgemäß spielen hier pharmarechtliche Vorschriften eine große Rolle.