Das Vergaberecht regelt den „Einkauf“ durch staatliche oder staatsnahe Rechtsträger. Es legt zum einen jenes Prozedere fest, welches die öffentliche Hand einzuhalten hat, wenn sie Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen beschaffen will. Zum anderen regelt es den vergabespezifischen Rechtsschutz (Nachprüfungsverfahren), mittels welchen Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihrer Ansicht nach rechtswidrige Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber zu bekämpfen.
In den letzten Jahren hat sich das Vergaberecht zu einer immer komplexeren Rechtsmaterie entwickelt. Eine fundierte Rechtsberatung sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite ist für erfolgreiche Beschaffungen nahezu unerlässlich geworden.
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