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Das Vergaberecht regelt den „Einkauf“ durch staatliche oder staatsnahe Rechtsträger. Es legt zum einen jenes Prozedere fest, welches die öffentliche Hand einzuhalten hat, wenn sie Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen beschaffen will. Zum anderen regelt es den vergabespezifischen Rechtsschutz (Nachprüfungsverfahren), mittels welchen Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihrer Ansicht nach rechtswidrige Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber zu bekämpfen.
In den letzten Jahren hat sich das Vergaberecht zu einer immer komplexeren Rechtsmaterie entwickelt. Eine fundierte Rechtsberatung sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite ist für erfolgreiche Beschaffungen nahezu unerlässlich geworden.
Unser Leistungsspektrum im Vergaberecht umfasst insbesondere:
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Beratung und Vertretung öffentlicher Auftraggeber bei der Abwicklung von Vergabeverfahren
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Beratung und Vertretung bei der Umsetzung von PPP-Projekten
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Beratung und Vertretung von Unternehmen in Vergabeverfahren (Beratung bei der Angebotserstellung, Beratung und Vertretung bei Verhandlungen mit dem Auftraggeber etc)
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Erstellen von Gutachten
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Vertretung von öffentlichen Auftraggeber und Bietern in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekontrollbehörden
Präsentationsunterlage und Referenzen: 
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