„Datenschutz“ ist spätestens mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) nunmehr fast jedem ein Begriff. Dies hat dazu geführt, dass vielfach die Datenverarbeitung durch Kunden, sei es Unternehmen oder Privatpersonen, hinterfragt bzw. teilweise auch in Frage gestellt wird. Um dem entgegenzuwirken, hat bereits die DSGVO selbst entsprechende Mechanismen vorgesehen, wie zB die Möglichkeit der Zertifizierung gemäß Art. 42 als Nachweis dafür, dass die geltenden Bestimmungen dieser Verordnung bei der Datenverarbeitung eingehalten werden. Bislang war die Möglichkeit der Zertifizierung rechtlich noch nicht gegeben, dies wird sich in Zukunft ändern.
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