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NEWS-FLASH Bessere Urlaubsrechte für Arbeitnehmer »back
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Arbeitnehmerrechte beim Verfall von Urlaubstagen gestärkt. Auf Arbeitgeber kommt eine Dokumentationspflicht zu.
Der EuGH hat aus Anlass von zwei Fällen aus Deutschland eine weitreichende Entscheidung für Arbeitnehmer getroffen. Entgegen der bisherigen Rechtslage können Urlaubstage nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über den drohenden Verfall informiert und ihm die Konsumation des offenen Urlaubs angeboten hat. In Österreich hat man drei Jahre Zeit, Urlaub zu verbrauchen. Gesetzlich besteht Anspruch auf fünf Wochen pro Jahr. Wer länger als 25 Jahre in einer Firma beschäftigt ist, bekommt eine sechste Woche. Das EuGH-Urteil gilt allerdings nur für den laut Europarecht zustehenden Urlaub. Das sind nur vier Wochen pro Jahr. Die gestärkten Arbeitnehmerrechte, die sich aus dem aktuellen Urteil ergeben, gelten also maximal für zwölf Urlaubswochen (für drei Jahre je vier Wochen).
Der EuGH entschied, dass Ansprüche nur dann verfallen können, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch "angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt hat, die fraglichen Urlaubstage rechtzeitig zu nehmen". Die Beweislast dafür liegt beim Arbeitgeber. Den Arbeitgeber trifft daher ab jetzt eine Dokumentationspflicht, da er beweisen muss, dass er den Arbeitnehmer angemessen aufgeklärt und zum Urlaub-Abbau aufgefordert hat. Ansonsten darf der Arbeitnehmer den Urlaub auch nach Ablauf der drei Jahre verbrauchen oder erhält ihn bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
G. Gries